Thema:
Re:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? flat
Autor: Kilian
Datum:06.12.18 12:39
Antwort auf:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? von Leviathan

>"Da sich durch diese Maßnahme, Wohnungseingangstüren mit einer verbesserten Klimaklasse, Schallschutzklasse und einbruchhemmend, der Wohnwert Ihrer Wohnung verbessert hat, bin ich gemäß § 559 BGB berechtigt, 11 % meines Kostenaufwandes auf Ihre Jahreskaltmiete umzulegen."
>...
>Ist das alles rechtens so?


Habe noch nie gehört, dass sich der Wohnwert durch eine neue Eingangstür erhöhen würde. Die Frage ist doch, ob die vorherige Eingangstür nicht evtl. den Mindeststandard für WAT (Wohnungsabschlusstüren, vgl. DIN 18105) unterschritten hat, d.h. jetzt eine längst notwendige Nachbesserung erfolgt ist. (Auf die Einhaltung der DIN 18105 hättet ihr Anspruch, wenn ihr die Wohnung nach Einführung der DIN bezogen habt.)

Sich wegen sowas in die Haare zu kriegen, ist aber Blödsinn. Ich empfehle eine Mitgliedschaft in einem gut aufgestellten Mieterverein, um eine Rechtsberatung und Emnpfehlung für das weitere Vorgehen zu bekommen.


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