Thema:
Re:Was ist denn der Kunst-Kontext? flat
Autor: laubkerl
Datum:05.12.18 20:03
Antwort auf:Re:Was ist denn der Kunst-Kontext? von Lord Chaos

>>>>Du bist aber nicht derjenige der das beurteilt und sanktioniert, sondern die Institutionen des Rechtsstaates.
>>>
>>>Richtig, weswegen ich das an entsprechende Stelle weiterleite.
>>
>>>oder der AG.
>>
>>Das ist aber keine Institution des Rechtsstaates.
>
>Nö, aber der darf dann gern selbst entscheiden, ob er einen MA weiter beschäftigen möchte, der Faschosprüche, wenn nicht sogar strafrechtlich relevante Sprüche unter Klarnamen sowie Angabe des AG im Profil an einem öffentlichen Raum vom Stapel lässt.


>Nebenbei, selbst mein Azubi weiß, dass er in gewisser Weise auch den AG vertritt, wenn er diesen in seinem FB Profil angibt. Einfache Lösung, wenn man sich schon nicht zurückhalten kann - den AG nicht ins Profil schreiben.

Das ist natürlich völlig richtig. Ich dachte es ginge hier um Fälle wo der AG speziell mit Spüraufwand ausfindig gemacht und dann gepetzt wurde. Wer so doof ist und den AG öffentlich einsehbar macht, der muss selbstverständlich die entsprechenden Vorgaben des Arbeitsvertrages im Blick behalten. Wobei ich nicht weiß inwiefern man seinen AG auch noch z.B. nach Feierabend oder am Wochenende vertritt. Irgendwann muss ja mal Schluss sein, sonst wäre politisches Engagement ja nicht mehr möglich.


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