Thema:
Re:Naja... flat
Autor: Melanie
Datum:03.12.18 02:05
Antwort auf:Re:Naja... von Gaius B.

>>Edit:
>>In anbetracht der Tatsache, dass die Videos vorher aber nur Opfern erlaubt waren (was durchaus Sinn macht, wenn man seinem Peiniger nicht gegenübertreten will), macht der Umstand, dass sie beiden Seiten offen stehen die Sache vielleicht sogar fairer.
>
>Das ist wohl eher des Pudels Kern. Indem man wohlwollend der offensichtlich benachteiligten Gruppe der Gewaltopfer ein Instrument der Erleichterung ihrer Anklage geben wollte, hat man ungewollt die Büchse der Pandora geöffnet und nun können sich potenzielle Straftäter mit diesem Instrument eine erhebliche Strafmilderung zusammenschustern lassen.
>
>Ich kenne es ja nur aus US-Filmen und dergleichen, vielleicht kann Melanie hier aufklären falls sie mitliest, aber es war früher dort drüben glaube ich noch nicht einmal gestattet Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zu benutzen?
>
>Und jetzt sollen ganze Kurzfilme mit der dramatischen Lebensgeschichte inkl. "schwerer Kindheit" plötzlich zur Entlastung bzw. Beschuldigung dienen?


Ich kann zu dem Arte Video nichts sagen, da scheint eine IP Regionsperre draufzusitzen.

Tonaufnahmen als Beweismittel sind eigentlich schon zulässig, aber Du musst halt Mindestauflagen erfüllen, damit das Gericht es erlaubt.

Melanie


< antworten >