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Autor: | 4thHorseman (deaktiviert) | ||
Datum: | 26.11.18 15:57 | ||
Antwort auf: | Lösung von Spaceace | ||
>Immer sagen man hätte einen körperlichen Schaden erlitten (Schleudertrauma). Wenn das nicht geht, behaupten der Unfallgegner hätte nach Alkohol gerochen. > >Da können die gar nicht anders als das als Anzeige aufnehmen, da öffentliches Interesse. ja aber so wie ich das verstehe war sie ja gar nicht im auto? dann wirds schwierig.... |
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Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname |