Thema:
Re:DHL mega lol, der geilste scheiß ever flat
Autor: Phil Gates
Datum:23.11.18 16:54
Antwort auf:Re:DHL mega lol, der geilste scheiß ever von Melanie

>>Hätte waldmeister in dem Moment, als er im Besitz des Paketes war, einfach schnell die Haustür zugemacht, würde ich die zustimmen.
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>>Er hat es aber freiwillig wieder rausgerückt, nehme ich an. Danach war der Zusteller/die Post wieder im Besitz des Paketes undnicht mehr in der lage bzw. Willens, die Übergabe stattfinden zu lassen.
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>Er war nicht nur im Besitz des Pakets, als er es in der Hand hatte, sondern es war genau zu dem Zeitpunkt auch sein Eigentum. Und jetzt tu mir mal einen Gefallen und betrachte diese Situation von der Warte eines neutralen Unbeteiligten.
>Siehst Du nicht ein, wie komplett sinnbefreit es ist, anzunehmen, dass der Lieferdienst in dieser Situation irgendwelche Ansprueche hat? Ich will Dir wirklich nicht an die Kiste fahren, aber das kann es doch wohl nicht sein.
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>>Und dann hast du halt keine Chance. Oder soll dann auf einmal waldmeister die Polizei rufen?
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>>Für mich ging es jetzt rein um die Frage, ob waldmeister ihm das Paket auch hätte "entreißen" dürfen. Dass es der Zusteller bereits freiwillig rausgerückt hat, hab ich im ersten Durchlauf zugegebenermaßen überlesen. Aber der Zusteller hattes es ja wieder, wennich es richtig sehe.
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>Entreissen sollte man niemals jemanden etwas, es ist ein Paket, wird wohl kein Spenderherz drin sein. Also nein. Aber wenn waldmeister das Paket an den Zusteller zurueckgegeben hat, ist das nett von ihm. Anspruch hat der Zusteller darauf jedenfalls nicht gehabt.
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>>Und natürlich spielt das Fehlend er Adresse eine Rolle bzw. sindnicht umsonst gewisse Prozedere vorgesehen, um ordnungsgemäß an ein Paket zu gelangen. Der Zusteller hätte ja auch der irrigen Meinung sein können (gerade wenn er neu ist), dass es waldmeisters Paket ist. Hier gibts zwei Personen, die haben den exakt gleichen Namen, wohnenkeine 100 Meter auseinander, sind aber weder verwandt noch verschwägert und wissen noch nicht mal voneinander. Hätten die beide Anspruch auf das Paket, nur weil ihr Name draufsteht?
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>Das ist jetzt arg konstruiert. Natuerlich haben nicht beide einen Anspruch auf das Paket, sondern eben nur der, der mit dem Verkaeufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und welcher jetzt eben auf die Eigentumsuebertragung wartet, bei der DHL Helferlein spielen soll.
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>>Vielleicht sollten wir auchnochmal genau klären, um was wir jetzt genau streiten. ;)
>>Ich bin mir jedenfalls SEHR sicher, dass der letztendliche Ausgang - Zusteller zieht mit dem Paket wieder ab - kaum anfechtbar sein dürfte.
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>Damit liegst Du meiner Meinung nach falsch.
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Das ich das noch erleben darf - zwei Juristen, eine Meinung.


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