Thema:
Re:DHL mega lol, der geilste scheiß ever flat
Autor: Melanie
Datum:23.11.18 14:38
Antwort auf:Re:DHL mega lol, der geilste scheiß ever von suicuique

>>Mhmm, ich wuerde dann der Polizei erzählen, dass der DHL Mensch die Eigentumsuebertragung verhindert, wenn er vor meiner Tuer steht und das Paket nicht rausrückt.
>
>Korrigier mich bitte:
>Bis zur Überhabe bist Du ja noch nicht Eigentümer bei Onlinelieferung. Korrekt?
>
>Und was die Eigentumsübertragung angeht steht im BGB:
>Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
>
>Inwiefern verhindert er einen Eigentumsübergang, wenn die oben geforderte Einigung offensichtlich nicht vorliegt? EDIT: Ich korrigiere mich. Offensichtlich ist er ja nicht mit dem Erwerber einig, aber das lässt doch das BGB ja explizit zu, oder nicht?
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>Und ja, mich interessieren solche Details wirklich. Will nicht einfach nur vorlaut sein :)
>
>

Mr. Gates hat das unten ja schon erlaeutert. Dein Denkfehler ist die Annahme, dass der DHL Mensch Eigentümer der Sache ist. Das ist nicht der Fall. Der Verkaeufer ist und bleibt Eigentümer, bis die erfolgreiche Eigentumsuebertragung stattgefunden hat. DHL erwirbt nie irgendwie Eigentum.


>>AGB my ass.
>
>Nach meinen Erfahrungen geben (leider) unverhältnismässig viele Leute zu viel auf die AGBs. Darum nochmal zur Erinnerung:
>Nicht alles was in den AGBs drin steht muss auch zwangsläufig geltendem Recht entsprechen. Nicht selten verlieren diese sogar in folge einer ungültigen Passage ihre komplette Gültigkeit AFAIK(!).
>Salvatorische Klauseln sind in den AGBs AFAIK(!) sogar schädlich.
>
>gruß


Jo, wie schon gesagt, ich sehe DHLs AGBs hier als irrelevant.

Melanie


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