Thema:
Re:Urteil ist noch gar nicht rechtskräftig flat
Autor: Phil Gates
Datum:23.11.18 14:38
Antwort auf:Urteil ist noch gar nicht rechtskräftig von Telemesse

>Das Urteil ist von einem Landgericht. Berufung ist noch zulässig und wird garantiert eingereicht und dann geht es erst mal am Oberlandesgericht weiter. Har die Blödzeitung bestimmt nur vergessen zu erwähnen :-)

Dass das Urteil nicht rechtskräftig wird, ist anzunehmen, allerdings nicht unbedingt wegen der Berufungsmöglichkeit. Kürzlich hat einer dieser Fälle für ein paar Lacher gesorgt. VW wollte unbedingt vermeiden, dass ein gegen VW ergangenes Urteil rechtskräftig wird und hat nach Erlass des Urteils einen Vergleich geschlossen, wonach VW löhnt und die Schrottkarre zurücknimmt und die Klägerin im Gegenzug die Klage zurücknimmt, wodurch das bereits erlassene Urteil gegenstandslos gewesen wäre. Nur blöd, dass die VW-Anwälte nicht wussten, dass die Klage nur dann wirksam zurückgenommen ist, wenn die Beklagte (hier VW) zustimmt. Das hat VW nicht gemacht. Stattdessen hat VW einen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt (sie wollten u.a. Formulierungen wie "manipuliert" aus dem Tatbestand gestrichen haben). Damit haben sie aber gerade zu erkennen gegeben, dass sie der Klagerücknahme nicht zustimmen (denn dann hätte es dieses Antrags gar nicht bedurft). Und nun war dann die Rechtsmittelfrist abgelaufen, so dass das Urteil rechtskräftig wurde :-D

Vermutlich werden sie es hier besser machen. Wäre ich der Kläger, würde ich mir das allerdings mit einem voll ausgestatteten Touareg oder sowas abkaufen lassen ;-)

[https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vw-urteil-lg-heilbronn-streit-rechtskraft/]


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