Thema:
Re:Rettungsgasse... flat
Autor: FS
Datum:22.11.18 11:09
Antwort auf:Rettungsgasse... von TOM

„Das Vorrecht der freien Fahrt nach Paragraph 38 Abs. 1 StVO wird nur durch den Einsatz von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn geschaffen. Die Verwendung ist nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

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