Thema:
Re:Wo war der Thread zu Urheberrecht / Störerhaftung? flat
Autor: Phil Gates
Datum:21.11.18 11:09
Antwort auf:Re:Wo war der Thread zu Urheberrecht / Störerhaftung? von Kilian

>Danke, das ist in der Tat sehr hilfreich (es handelt sich sogar um dieselbe Kanzlei). Wir werden mit dem Au Pair sprechen und evtl. bekommen wir eine schriftliche Bestätigung der Mitnutzung des Internets bzw. sogar eine Art Schuldgeständnis, bevor es das Land verlässt. Das + guter Anwalt könnte tatsächlich funktionieren - jetzt ist nur die Frage, wie man einen guten Anwalt findet, denn hier ist das Angebot wg. der Abmahnwelle auch riesig und bestimmt auch nicht jeder Anwalt gleich gut...
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Was ich jetzt sage, ist zwar geschäftsschädigend für meine Zunft, aber: Dafür braucht es (zunächst) keinen Anwalt, schon gar keinen Spezialisten (die sind nämlich teuer und rechnen nicht nach RVG ab, wobei der Wert nach RVG hier den von Walldorf geforderten RVG Gebühren entsprechen würde, Du würdest also allenfalls den pauschalisierten Schadensersatz sparen). Deine Schwester soll eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach neuem Hamburger Brauch abgeben - das verhindert, dass eine einstweilige Verfügung erlassen wird, die man dann tatsächlich mit Anwalt angreifen müsste, wenn man es nicht war. Kein Wort zu Schadensersatz, Auskunft und Rechtsanwaltsgebühren in dieser Erklärung. Nur Unterlassungserklärung und beschränkt auf den Film, um den es hier geht. Es gibt unzählige Muster im Internet dazu. In einem Begleitschreiben würde ich erläutern, dass die Schwester es nicht war, sondern das Au pair Mädchen (Name und Adresse mitteilen, ggf. Logfile des Routers beifügen, falls nur ihr Laptop eingeloggt war). Walldorf und Co. schreiben mehrfach hin und her und drohen und machen und tun. Sie klagen ggf. auch, wenn sie meinen, dass sie einen Claim haben. Aber erst dann, wenn sie wirklich nicht locker lassen, würde ich einen Anwalt einschalten.

Expert Level wäre, den Herrschaften mit einer negativen Feststellungsklage zu drohen. Da haben die in der Regel Schiss, weil das dazu führt, dass sie richtig Kosten an der Backe haben, wenn sie tatsächlich einen Unschuldigen belästigen, der ihnen alle Infos zum wahren Übeltäter geliefert hat.

>Ich habe übrigens den Hashtag der gemeldeten Datei überprüft - das ist ein Hollywood-Film mit spanischen Subs. Auch das sollte helfen die Legitimität unserer Position zu unterstreichen. :)
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>>Waldorf Frommer lässt nicht locker?
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>>Viele Adressaten von Abmahnungen berichten mir, dass obwohl sie Waldorf Frommer mitteilten, dass ausländische Gäste zu Besuch waren, Waldorf Frommer nicht bereit war, die Akte zu schließen. Das ist wenig überraschend, weil in vielen Fällen die Darstellungen und Nachweise für die Rechtsverletzung eines Dritten nicht ausreichen. Ferner hat Waldorf Frommer natürlich ein Interesse daran, den Anschlussinhaber nicht einfach aus der Haftung zu entlasten, weil sonst zu befürchten ist, dass ihr Mandant „leer ausgeht“. Ich rate dringend in solchen Fällen Kontakt zu einem versierten Anwalt aufzusuchen, damit dieser samt Nachweisen den Fall ordentlich aufbereitet. Nur so wird Waldorf Frommer geneigt sein, die Akte zeitnah und verbindlich zu schließen.
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>>Haftet der ausländische Gast?
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>>Die Frage, die sich unmittelbar anschließt, ist ob der ausländische Gast danach verklagt werden kann. Die Antwort ist eindeutig: „Ja“. Der Gast haftet voll als Täter. Solange der Gast aber wieder dauerhaft im Ausland lebt, ist mir noch kein Fall untergekommen, wo er tatsächlich verklagt wurde. Der Aufwand ist wohl eher unverhältnismäßig.

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>>[https://www.iggdaw.de/forum/index.php?thread/1391-abmahnung-waldorf-frommer/&postID=35069#post35069]


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