Thema:
Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:08.11.18 16:16
Antwort auf:Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld von Deadly Engineer

>Ist es nicht so dass sich ein Beklagter nicht selbst beschuldigen muss, aber Lügen trotzdem verboten ist? In dem Fall dürfte Deltax dann die Aussage verweigern (um sich nicht selbst zu belasten) aber nicht behaupten dass er das Handy nicht in der Hand hatte (weil das laut seiner eigenen Aussage hier ja gelogen wäre).
>
>Rechtsexperten vor!


Er darf lügen. Natürlich kann er dann den Fall verlieren. Aber er kann nicht für das lügen an sich belangt
Werden.


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