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Autor: | 4thHorseman (deaktiviert) | ||
Datum: | 08.11.18 16:06 | ||
Antwort auf: | Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld von magus | ||
>>>>Lügen ist nur als Zeuge verboten. >>> >>>Lügen vor Gericht ist immer verboten. >> >>nein. Nur als zeuge. > >Hui. Du hast wirklich recht. Hatte aber vergessen, dass man ja nicht immer unter Eid aussagt. ;) wenn das stimmen würde, gäbe es ja fast keine Prozesse... |
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