Thema:
Re:Dein nächster möglicher Freund: USt.-Vorrauszahlung flat
Autor: king_erni
Datum:08.11.18 13:06
Antwort auf:Re:Dein nächster möglicher Freund: USt.-Vorrauszahlung von tom

>>Eigentlich ist der Name ja schon blanker Hohn, denn du zahlst ja nichts im Vorraus, sondern du zahlst rückwirkend zum 10. des Folgemonats. Wenn du also für Januar abführen oder wiederbekommen willst, dann musst du das bis 10. Februar tun. Geil ist, und ohne Steuerberater wäre ich da damals nie drauf gekommen, dass man eine sogenannte "Dauerfristverlängerung" beim FA beantragen kann (erzählt dir da natürlich keiner) und du dann bis zum 10. März (also einen FUCKING MONAT mehr) Zeit hast deine Umsatzsteuer mit dem FA zu verrechnen. Soweit alles in der grauen Theorie (achja, man kann übrigens als Selbstständiger auch quartalsweise abrechnen, was den Aufwand auf ein noch erträglicheres Minimum reduziert), in der Praxis hatte ich da schon folgende Kuriositäten:
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>Naja. Es ist schon eine Vorauszahlung. Schließlich erstellt du ja für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung, und du trittst eben schonmal im Voraus jeden Monat etwas für das Kalenderjahr ab - was für beide Seiten seine Vorteile hat.


Okay, Interpretations-Sache, für mich ist USt. ja eh nur ein durchlaufender Posten, weswegen ich da auch immer liquide bin, da die USt. auf ein Extra-Konto von meinen Einnahmen gleich abgeführt wird und dann das FA jetzt nur noch zum Zahltag abbuchen muss.

>Ich hoffe dein Steuerberater hat dir auch erklärt, dass du für die Dauerfristverlängerung schon im Vorfeld was abdrückst - du hast dir diesen Monat Aufschub nämlich nur "erkauft".

Klar, aber das waren 1/11 der letzten jährlichen Berechnungsgrundlage, also ein paar hundert Euro bei mir, das ging schon ohne Probleme und dafür erkaufe ich mir den Luxus, etwas mehr Zeit zu haben, gern, vor allem weil ja am Ende das Jahres die Sonderzahlung verrechnet wurde. Außerdem bin ich inzwischen bei einer quartalsweisen Vorrauszahlung und habe deswegen eh keiner Sonderzahlung mehr zu tätigen, was das Ganze nochmal einfacher macht.
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>>im Gegenzug haben sie es mehrmals hinbekommen Mahungsbescheide für Zahlungseingäng einen fucking Tag nach Ablauf der Frist mit satten 8 Prozent Verzugszinsen sowie dicker Mahngebühr zu verschicken. Als ich mich darüber beschwerte hieß es nur lapidar: "sie können uns ja auch ein SEPA-Mandat geben, dann buchen wir automatisch ab" -> ABER: keine Entschuldigung, keine Rückerstattung der Zinsen und Mahngebühren, nix!
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>Da sehe ich keinen Fehler beim Finanzamt. Die Fristen sind klar festgelegt und es gehört eben zu deinen Pflichten, die Sachen rechtzeitig abzugeben und zu bezahlen.


Das Geld war überwiesen, nur noch nicht eingegangen bzw. auf derem Konto gebucht. Wir reden hier von 1-Tages-Verzügen, die aber sofort per elektronisch erstellter Nachforderung gemahnt wurden. Als ich dann darauf hinwies, dass die Bank wohl etwas länger gebraucht hat, wurde nur lapidar mit "machen sie halt SEPA" und "ihr Problem, wenn sie ihre Sachen nicht auf die Reihe bekommen" geantwortet. Wenn ich jedes mal bei ner Rechnung, die erst einen Tag nach Zahlungsziel auf mein Konto gebucht wird, sofort automatisch ne Mahnung raushauen würde, dann würden meine Auftraggeber mich ziemlich verknittert fragen, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe.


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