Thema:
Re:LandtagAfD fordert Änderung des Wahlrechts flat
Autor: magus
Datum:07.11.18 16:49
Antwort auf:Re:LandtagAfD fordert Änderung des Wahlrechts von Ihsan

>Wikipedia dazu:
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>Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4[5][6] sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.
>
>Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht sind deshalb andere Papiere zum Nachweis erforderlich, die im Einzelnen im Staatsangehörigkeitsgesetz aufgeführt sind:
>
>Die Geburtsurkunde ist in über 85 % der Fälle das eigentliche Dokument zum Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit.
>Behördliche Erklärungen regeln weitere Fälle (bedeutender Fall: die Urkunde für die Annahme an Kindes Statt).
>Nur im Zweifelsfall ist die Ausstellung dieses Ausweises erforderlich. Seine Ausstellung bzw. Vorlage ist jedoch für alle deutschen Behörden verbindlich.]
>
>[https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis]


Ist übrigens nicht nur in Deutschland so mit den Ausweisen. Gibt einige Länder, die so einen Staatsbürgernachweis, neben normalen Reisepässen, haben.

In der Regel braucht man diesen Nachweis aber nicht, um Wählen zu dürfen.

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>Ergo: Die Geburtsurkunde ist das wesentliche Dokument (und wird daher auch für wesentliche amtliche Dinge eingefordert.
>Wieder was gelernt, was aber vermutlich auch die AFD Heinis nicht wussten.


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