Thema:
Re:Pfui: Konkurentenklage wegen neuer Stelle flat
Autor: euph
Datum:31.10.18 14:51
Antwort auf:Re:Pfui: Konkurentenklage wegen neuer Stelle von Telemesse

>Insofern kapier ich den Sinn der Klage nicht. Wenn die Entscheidung wegen formeller Fehler angreifbar wäre, würde ich als Verantwortlicher die Ausschreibung eben nochmal formell richtig machen und wieder meinen bisherigen Wunschkandidaten auswählen.

Naja, aus welchen Gründen auch immer, glaubt der andere ja, dass er besser geeignet ist. Ob das tatsächlich so ist oder nicht, weiß ich nicht und ich denke auch er nicht. Er muss daher erstmal eine Klage einreichen, damit die Stelle nicht besetzt und somit Fakten geschaffen werden.

Und es geht ja nicht um die Ausschreibung an sich, sondern darum, ob die sogenannte "Bestenauslese" richtig angewendet wurde. Alle Beamten in meinem Verwaltungszweig werden turnusmäßig bewertet und innerhalb ihrer Beurteilungsnoten dann auch noch landesweit in eine Rangliste einsortiert. Vom Prinzip reicht also eigentlich ein Blick in diese Liste um sehen, welcher der Bewerber der eigentlich bessere ist. Es spielen aber noch ein paar andere Faktoren eine Rolle, die mir so in der Gesamtheit nicht bekannt sind. Und wie ich mittlerweile vernehmen durfte, haben die Entscheidungsträger und die Verwaltunsgerichte teilweise unterschiedliche Ansichten, wie die Beurteilungen (auch der Vergangenheit) so zu bewerten sind.

Daher ist es nicht so einfach, da mal eben einen Fehler auszubügeln, wenn denn überhaupt einer vorliegt.


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