Thema:
Re:Mohammed darf nicht pädophil genannt werden flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:26.10.18 11:18
Antwort auf:Re:Mohammed darf nicht pädophil genannt werden von Telemesse

>>das Urteil ist offenbar korrekt, da es den Straftatbestand (imho schockierenderweise) in Österreich gibt:
>>
>>https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/188
>>
>>Frage: gibt es etwas vergleichbares in Deutschland auch?
>
>Yup, §166 StGb
>
>(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


interessant, wobei die deutsche Version sich schon etwas unterscheidet "den öffentlichen Frieden zu stören." das ist imho schon eine Hürde.

find das aber generell etwas befremdlich.

es geht doch bei der Diskussion doch gar nicht darum ob der M jetzt ein Pädo-Bär war oder nicht, als ob das irgendjemand nachprüfen könnte bei einer Person, über deren reale Existenz man fast nichts weiß.

dürfte man das denn z.b. Bei Karl dem Großen?

also:
"Karl der Große war ein dummes Aloch" ist ok
aber "Jesus war ein dummes Aloch" ist nicht ok?

really?


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