Thema:
Re:Mohammed darf nicht pädophil genannt werden flat
Autor: _bla_
Datum:26.10.18 03:16
Antwort auf:Re:Mohammed darf nicht pädophil genannt werden von Telemesse


>Wat??? Hier geht es doch aber darum, daß die Dame lediglich Fakten aus anerkannten Quellen kundgetan hat, die die Religionsfundamentalisten offensichtlich nicht höhren wollen. Hier stellt also ein Gericht eine individuelle Befindlichkeit über eine nicht zu beanstandende Beweisführung.

Nein, das Gericht geht hier durchaus detailliert auf die Beweisführung ein. Das Gericht kritisiert nicht die Aussage, das Mohammed mit einem Kind verheiratet war, sieht aber den Vorwurf der Pädophilie als nicht ausreichend belegt an. Denn aus Heirat mit einem Kind ergibt sich nicht zwangsläufig, das Mohammed auch sexuelles Interesse an Kindern hatte. Ganz viel ging es auch um die Form, wie die Kritik geäußert wurde. Das Gericht ist davon ausgegangen, das es eben nicht um eine inhaltliche Debatte ging, sondern lediglich um eine Herabwürdigung Mohammeds.

[https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22002-12171%22%5D%7D]

>Wenn das Schule macht könnte man so gegen jedwede Religionskritische These vorgehen.

Nein. Das Gericht erkennt ganz klar an, das Religionskritik möglich sein muss und in anderer Form hätte die Frau auch die Ehe Mohammeds mit einem Kind diskutieren dürfen.


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