Thema:
Re:Fahrgestellnummer im Kaufvertrag wichtig bei Tageszu- flat
Autor: Planet Harrier
Datum:16.10.18 12:17
Antwort auf:Re:Fahrgestellnummer im Kaufvertrag wichtig bei Tageszu- von Phil Gates

>>>>>>Spielt genau keine Rolle. Garantie besteht ab Erstzulassung für Zeitraum X und ggf. KM Y. Y wird aber immer größer 100.000 sein. Ob der Wagen bei Übergabe 15km oder 1.500 hat, hat keinen Einfluss auf die Herstellergarantie.
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>>>>>Ah. Und dass die Fahrgestellnummer nicht auf dem Dokument steht? Könnte Hyundai bei einem Garantiefall dann einwenden, dass ich nicht beweisen kann, dass es sich bei dem Wagen mit den auf dem Vertrag vermerkten Garantiejahren überhaupt um diesen Wagen handelt?
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>>>>EZ und FIN stehen doch im Brief und Schein drin.
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>>>Nicht unbedingt. Wenn ein Auto 7 Jahre abgemeldet war, gibt es beim KBA keinerlei Unterlagen mehr zur EZ usw. Man bekommt dann einen neuen Brief. Ebenso verhält es sich, wenn das Auto nie einen Brief hatte, z.B. ein US-Import, da hat man ja nur einen Title und da steht nicht alles so drin wie bei uns. Das Auto bekommt in diesem Fall immer den 01.07.20xx als EZ, wobei xx m.W. das Jahr der Produktion ist. Ist hier aber irrelevant weil es ja ein neues Auto mit Tageszulassung aus D oder zumindest EU ist. Bei nem EU-Import ist noch das COC-Papier wichtig, wobei man das notfalls beim Hersteller abfragen kann.
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>>thx
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>>Laut mündlicher Zusage des Hyundai-Vertragshändlers am Telefon ein deutsches Modell. Im Kaufvertrag (bzw. der "verbindlichen Bestellung") steht allerdings nix dazu, ob es ein deutsches oder EU-Modell ist.
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>Dann ist es ein deutsches. Denn auf einen Import mit ggf. abweichenden Garantiebedingungen, Ausstattung etc. müsste der Händler hinweisen.


gut, okay


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