Thema:
Fahrgestellnummer im Kaufvertrag wichtig bei Tageszu- flat
Autor: Planet Harrier
Datum:15.10.18 21:31
Antwort auf:Auto-Thread #19: "Freude" am Fahren von Bandit

lassungen? Ich habe neulich günstig mein Wunsch-i20 als Tageszulassung bei einem Hyundai-Vertragshändler gefunden und gekauft :) Abholung ist demnächst.

Bei der erneuten Durchsicht des Kaufvertrags (bzw. der "Verbindlichen Bestellung eines neuen i20") ist mir allerdings aufgefallen, dass keine Fahrgestellnummer und keine Kilometerzahl im Vertrag stand. Der Händler hat mir die Nummer auf Nachfrage per Mail zugeschickt und er meinte, Kilometerzahlangaben seien in solchen Fällen nicht üblich, weil es sich um einen Neuwagen handle. Der Automobilclub ACV schreibt in einer Checkliste allerdings etwas anderes:

"Die erste Zulassung bzw. Auslieferung und der Kilometerstand müssen ebenfalls im Vertrag festgehalten sein, wenn es sich um Tageszulassungen, Vorführwagen oder Importe handelt."

[https://www.acv.de/tipps-infos/autokauf/neuwagenkauf/kaufvertrag-pkw/]


Weiter unten im Vertrag stehen allerdings das Datum der Kurzzulassung, Modell, Leistung, Farbe etc. Auch die aufgeschlüsselten Garantiezeiten von fünf Jahren (bzw, drei bei der Batterie etc.) wurden im Dokument vermerkt.

Jetzt meine Frage:

Kann das Fehlen der oben genannten Daten im Dokument für Probleme sorgen, z.B. bei Garantiefällen? Reicht zur Not die Mail des Händlers als schriftliche Bestätigung oder sollte ich nachträglich noch um eine Änderung o.ä. bitten? Gibt es sonst noch wichtige Tipps die ich unbedingt bei der Übergabe beachten sollte?

Als gebranntes Kind mit Pech bei Gebrauchtwagen bin ich da etwas vorsichtig geworden (habe in meiner Nervosität beim Verkaufsgespräch aber trotzdem leider einiges übersehen...)


Ein Taxifahrer hat mir neulich z.B. erzählt, dass er Probleme hatte, seine Garantiezeit bei Hyundai zu beweisen.


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