Thema:
Re:Was mich wundert ... flat
Autor: laubkerl
Datum:09.10.18 17:15
Antwort auf:Was mich wundert ... von Telemesse

>bei illegalen Downloads haftet doch auch immer der Netzanschlussbesitzer ohne das dazu bewiesen werden müsste wer nun genau da am Rechner saß und in solchen Fällen wie hier soll der Geschädigte die Beweisführung erbringen was defacto ja niemals möglich ist.

Das bezieht sich aber hauptsächlich auf zivilrechtliche Verfahren und macht sich einige Besonderheiten der deutschen Rechtsprechung wie dümmliche Störerhaftung, groteske Abmahnkostenregelung und die böswillige Unfähigkeit bestimmter Oberlandesgerichte zunutze. Bei entsprechenden Strafverfahren zum gewerblichen hochladen urheberrechtlich geschützen Materials und KiPo wird sicherlich wesentlich genauer hingeschaut wer was von wo hochgeladen hat.


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