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Autor: | ps2602 | ||
Datum: | 09.10.18 13:49 | ||
Antwort auf: | Re:Erstaunlich von thestraightedge | ||
>>Es konnte nicht bewiesen werden. Und es wurde geltendes AT-Recht angewandt. >>Ist halt so in einem Rechtsstaat. Muss einem nicht immer gefallen. > >Schon klar, aber: gabs die Bestrebungen? War er mit "hätte ein Gast machen können" bereits fein raus? Mich irritiert das. > >>Womit ich weder die Tat verharmlosen, noch damit ausdrücken möchte, dass ich das abschließende Urteil gut finde. Auch finde ich Verhalten aus einer persönlichen moralischen Sicht noch immer nachvollziehbar. > >Ja, ich auch. Yo, der Typ ist absolut ein Kandidat für "ungefragt aufs Maul". Ätzend auch wieder die "Grab them by the pussy-Fraktion", welche sich mit dem Verweis auf den Rechtsstaat ins Fäustchen lacht. |
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