Thema:
Re:Erstaunlich flat
Autor: thestraightedge
Datum:09.10.18 13:41
Antwort auf:Re:Erstaunlich von Slapshot

>Es konnte nicht bewiesen werden. Und es wurde geltendes AT-Recht angewandt.
>Ist halt so in einem Rechtsstaat. Muss einem nicht immer gefallen.


Schon klar, aber: gabs die Bestrebungen? War er mit "hätte ein Gast machen können" bereits fein raus? Mich irritiert das.

>Womit ich weder die Tat verharmlosen, noch damit ausdrücken möchte, dass ich das abschließende Urteil gut finde. Auch finde ich Verhalten aus einer persönlichen moralischen Sicht noch immer nachvollziehbar.

Ja, ich auch.


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