Thema:
Re:Erstaunlich flat
Autor: Slapshot
Datum:09.10.18 13:24
Antwort auf:Erstaunlich von thestraightedge

>Der vermeintliche Verfasser konnte doch ebenfalls nicht belegen, dass er es nicht war. Sein Website-Betreiber hat doch längst bestätigt, KEINEN Zugriff auf dieses Facebook-Konto zu haben. Dazu die stilistischen Parallelen - warum wurde das im Prozess nicht vertieft?

Es konnte nicht bewiesen werden. Und es wurde geltendes AT-Recht angewandt.

Ist halt so in einem Rechtsstaat. Muss einem nicht immer gefallen.

Womit ich weder die Tat verharmlosen, noch damit ausdrücken möchte, dass ich das abschließende Urteil gut finde. Auch finde ich Verhalten aus einer persönlichen moralischen Sicht noch immer nachvollziehbar.


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