Thema:
Re:Banksy streitet PR-Stunt ab flat
Autor: chifan
Datum:07.10.18 20:06
Antwort auf:Re:Banksy streitet PR-Stunt ab von Kim

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>>Wie weiter unten andere schon ausgeführt haben: Dass der versteckte Schredder bei der Prüfung nicht auffällt, ist schon unwahrscheinlich. Dass ein Akku im Rahmen über Jahre durchhält für den Tag, an dem das Bild einmal versteigert wird, ist schlicht unmöglich.
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>Die Echtheit eines Banksy-Kunstwerks wird von Pest Control festgestellt. Nur Pest Control wird von Banksy anerkannt und ich gehe davon aus, dass Sotherby´s eben genau von dort die Echtheit bestätigt bekam. Ich glaube nicht, dass ein Banksy durchleuchtet wird. Das passiert eher bei Werken aus früheren Epochen. Und dann auch nicht vom Auktionshaus selbst sondern von anderer Seite.
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Ich finde die Preise gerade bei Banksy völlig paradox. Aber was ist denn eigentlich ein echter Banksy? Er arbeitet ja mit Schablonen und die Originale sprüht er an Gebäude o.ä.. Die Arbeit Mädchen mit Ballon wurde bspw. 2002 in London an eine Häuserwand gesprüht, später von dieser getrennt und für 560 TEUR versteigert. Den Wert dieser Originalarbeit kann ich nachvollziehen. Alle anderen Vermarktungen dieser Arbeit sind hingegen ja nur noch Kopien, Produktion, ein reines Geschäft. Die Schablone wird einfach immer und immer wieder benutzt. Schön auch bei der 60 Dollar Aktion zu sehen. Das sind ja Originale die da angeboten werden, allerdings hängen da von den einzelnen Bildern mehrere pro Stück. Damit geht die Einzigartigkeit der Arbeiten völlig verloren. Also, um was für eine Art von Original handelt es sich da also? Ein originales Produkt wie ein originaler Nike Schuh?

Verstehe mich nicht falsch, von Banksy ist das natürlich gut gemacht. In gewisser Weise verarscht oder kritisiert er ja damit auch den Kunstmarkt bzw. die Szene. Warum man aber für ein massenhaft vorhandenes Produkt so viel bezahlt, ist mir nicht so ganz klar.

>Was ich nicht glaube: Das der Shredder 16 Jahre geschlafen hat. Ich glaube eher, das Pest Control und Banksy das zusammen ausgetüftelt haben als feststand, dass das Bild zur Auktion freigegeben werden soll.

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