Thema:
Re:"Rücksendung" bei Privatverkauf flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:04.10.18 22:57
Antwort auf:"Rücksendung" bei Privatverkauf von Xtant

>Artikel verkauft, Käufer bleibt "stumm", nur dass ich  dann kurz darauf sein/mein Paket wieder vor der Tür liegen gehabt habe. Innendrin wird nur kurz was von "Fehlkauf" gefaselt.

Wie meinst du das? "innendrin"?

>Danach auch über Ebay die Rücksendung veranlasst, die von Ebay "geprüft" (lol) und natürlich stattgegeben wurde.
>


Hast du evtl. die Rückgabe in den Einstellungen möglich gemacht? Schau mal besser in den Auktionseinstellungen nach....

>Zwei Fragen dazu:
>1. mal abgesehen von möglichen - mir nicht bekannten - Ebay-Hausregeln, steht bei Privatverkauf dem Käufer keine Rückgabe zu.


Wieso nicht? Wenn du (auch versehentlich!) die Rückgabe eingeräumt hast (prüfe das nochmals nach!) ist es möglich, da freiwilliger Rechtsverzicht. Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob ein Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern oder einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen wird.

Es gibt nur bestimmte Regelungen hinsichtlich der Sachmängelhaftung.

>
So zumindest mein Stand. Liege ich da falsch? Und wenn nein: Gabs zu dem Prozedere, der ja täglich Hundertfach vorkommen dürfte, schon referenzielle Urteile oder sonstige Bewertungen?

Zur Rückgabe wegen Nichtgefallen oder Sachmängelhaftung?

>2. Ebay lässt mich nur den kompletten Betrag zurücksenden. D.h. auf den Versandkosten, die 25% des Gesamtvolumens ausmachen, würde ich auch noch sitzenbleiben. WTF? Ist das im Ebay-Universum üblich?
>


Ich kenne die spezifische Regelung nicht. Was sagen die AGB?

>Habe jetzt erst mal Ebay eingeschaltet... konnte mir dabei aber eine kleine Beleidigung nicht verkneifen. Was für ein extremer Saftladen... habe die Schnauze voll.

Beleidigungen solltest du rauslassen, egal, wie angepisst du bist. Ist smarter.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname