Thema:
Re:Hui: Abschaffung des Ehegattensplittings wird diskuti flat
Autor: _bla_
Datum:28.09.18 20:37
Antwort auf:Re:Hui: Abschaffung des Ehegattensplittings wird diskuti von Stahlanbeter


>Unverheiratete bekommen auch keine Sozialhilfe, wenn sie unter einem Dach wohnen.

Das lässt sich steuerlich aber auch geltend machen. Allerdings eben nur bis zur Höhe des Existenzminimums, weil die Idee bei der Bedarfsgemeinschaft eben nicht eine vollständige Teilung des Einkommens ist, sondern eben nur das der Partner mit dem höheren Einkommen seinen Partner gerade so viel unterstützt, das keine Sozialhilfe mehr nötig ist. Und anders als bei Ehepaaren gibt es auf diese Unterstützung des Partners keinen Rechtsanspruch. Wenn sich der Partner weigert zu zahlen, dann bleibt nur die Möglichkeit auszuziehen.

>Ich bin der Meinung, dass alle finanziellen Vorteile für Paare irgendwelcher Art abgeschafft werden sollten. Alleinerziehenden haben es eher schwerer als Paare, warum sollten die Paare dann auch noch Steuervorteile bekommen?

Es ist kein Steuervorteil, sondern lediglich die Konsequenz davon, das sich das Einkommen geteilt wird. Verheiratete Paare bieten für den Staat den großen Vorteil, das sie zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind. Es wird für ihn unwahrscheinlicher, das er mit Sozialhilfe oder ähnlichem Einspringen muss. Selbst nach einer Scheidung ist meistens zunächst der Ex-Partner dran.


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