Thema:
Re:Hui: Abschaffung des Ehegattensplittings wird diskutiert flat
Autor: _bla_
Datum:28.09.18 20:28
Antwort auf:Re:Hui: Abschaffung des Ehegattensplittings wird diskutiert von chifan

>>Ich glaube zwar nicht das es endlich zu einer Entlassung von Steuerklasse 1 kommt oder gar die neuen Steuereinnahmen sinnvoll eingesetzt werden, aber dem antiquiert Konzept der Ehe bricht damit hoffentlich ein weiterer Stützpfeiler weg.
>
>Wieso hui? Nur weil du selbst nicht verheiratet bist? Wäre es nicht besser, das Splitting auch auf andere Lebenspartnerschaften auszuweiten?


Ja. Wobei ich dafür wäre, das Splitting durch eine andere Regelung mit sehr ähnlichen Folgen zu ersetzen, die die Kernidee hinter dem Splitting leichter verständlich macht und auch bei unverheirateten Paaren funktionieren würde:

Man schafft das Splitting ab, aber erlaubt es Paaren einen Teil ihres Bruttoeinkommens noch vor der Versteuerung auf ihren Partner zu übertragen. Das übertragene Einkommen muss dann selbstverständlich von dem Partner, der es empfängt versteuert werden und auch Sozialversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden. Das würde ebenfalls dazu führen, das Paare mit gleichem Gesamteinkommen auch die gleiche Steuerlast hätten. Rentenansprüche würde auch gleich für beide Partner entstehen und es würde klarer als beim Splitting werden, das sich die reduzierte Steuerlast nur deshalb ergibt, weil sich beide Partner das Einkommen zu gleichen Teilen teilen. Wer seinem Partner nicht die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zugestehen möchte, würde auf einer höheren Steuerlast sitzen bleiben.

Derzeit gibt es eigentlich nur drei Modelle, wie sich Geld in einer Beziehung geteilt wird:
1. Gar nicht (unverheiratete Paare, Ehepaare mit getrennter Veranlagung)
2. Gemeinsames Geld wird sich vollständig geteilt (Ehegattensplitting)
3. Ein bedürftiger Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird auf ALGII Niveau unterstützt. (lässt sich bei der Steuer angeben und absetzen)

Wenn sich aber Partner nur einen Teil ihres gemeinsamen Geldes teilen und beim Rest getrennte Kasse machen oder ein bedürftiger Partner oberhalb von ALGII Niveau unterstützt wird, dann lässt sich das derzeit nicht fair steuerlich abbilden. Wenn man den Transfer von Bruttoeinkommen erlaubt, dann würde auch sowas alles machbar werden.


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