Thema:
+1 flat
Autor: Zinkhal
Datum:28.09.18 18:12
Antwort auf:Das Halbwissen in diesem Ast ist mal wieder erschreckend von Gaius B.

>Zum hundertsten Mal, das Ehegattensplitting fördert weder Ehen oder sonstige Partnerschaften und erst recht keine Familien sondern ausschließlich verheiratete Paare bei denen EINER der beiden Partner erheblich besser verdient als der andere, weil dessen Einkommen für die Berechnung der Steuer halbiert, auf zwei Personen aufgeteilt und damit einem geringeren Steuersatz unterliegt.
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>Ein verheiratetes Paar bei dem beide Partner ungefähr das gleiche verdienen, profitiert dagegen Null Komma Null von diesem "tollen" Splitting.
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>Das ganze mag vielleicht 1956 ganz sinnvoll gewesen sein, als beim Großteil der Familien in Deutschland nur einer arbeiten gegangen ist aber in der heutigen Zeit ist dieses System der einstigen Erleichterung nur noch hoffnungslos überholt, nicht alltagstauglich und fördert gerade mal eine Minderheit der Besserverdienenden.


Aus der Praxis als StB kann ich deinen Ausführungen nur zustimmen. Es leuchtet mir absolut nicht ein, dass ein Ehepaar ohne Kinder weniger stark besteuert wird als eine Alleinerziehende Mutter, oder ein unverheiratetes Paar mit Kindern.

Das Ehegattensplitting ist zu einer Zeit eingeführt worden, wo die Rollen zwischen Mann und Frau deutlich verteilt waren. Inzwischen sind die Grenzen aber oftmals fließend und lassen die Sinnhaftigkeit des Ehegattensplittings (den Ausgleich ein deutlich weniger oder überhaupt nichts verdienen Ehepartners) zweifelhaft erscheinen.

Das Grundgesetz erachtet die Ehe als besonders schützenswert und jahrelang wurde hierauf aufbauend auch das Ehegattensplitting als verfassungsgemäß erachtet. Inzwischen mehren sich aber die Stimmen, die eine Normenkontrollvorlage beim Bundesverfassungsgericht als notwendig erachten und eine Neuregelung fordern. Ob es dann dadurch an anderer Stelle zu Entlastungen kommt (Erhöhung Kindergeld, Kinderbetreuung etc.) steht natürlich auf einem anderem Blatt.


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