Thema:
Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung flat
Autor: _bla_
Datum:28.09.18 08:44
Antwort auf:Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von magus

>>Ja, ich weiß, er hat einen rechtlichen Anspruch. Aber gibt es einen sachlichen Grund warum ein Arbeitgeber generell auf die Vorlage des Originals innerhalb der gesetzlichen Frist besteht?
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>Ich verstehe dir Frage nicht ganz. Du hast einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber wo du x Stunden an x Tagen arbeiten musst und wenn du das nicht kannst, brauchst du ne Entschuldigung in Form see AU. Das Original wird verlangt, damit du keine Fälschung abgibst.


Ich denke es geht darum das der Arbeitgeber kaum etwas dadurch gewinnt, wenn er die AU im Original schon nach wenigen Tagen vorliegen hat anstatt sie erst ein paar Tage später zu bekommen. Betrug kann er ja auch dann nachweisen, wenn er die gefälschte AU etwas später bekommt. Gleichzeitig ist das Risiko für den Arbeitnehmer praktisch identisch. Niemand entscheidet sich dafür eine AU zu fälschen, weil es dank großzügiger Regelung seines Arbeitgebers ein paar Tage länger dauert, bis die fristlose Kündigung ins Haus flattert. Gleichzeitig ist es für den kranken Arbeitnehmer zusätzlicher Stress die AU im Original schnell zum AG zu bekommen. Ein netter AG kann es seinen ANs also ohne ernsthafte Einschränkung seiner Interessen leichter machen, indem er akzeptiert, wenn die AU im Original erst später abgegeben wird.

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