Thema:
Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung flat
Autor: Fieldy
Datum:28.09.18 07:06
Antwort auf:Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von magus

>1. Einfach um eventuelle Fälschung vorzubeugen. Jeder kann doch heutzutage ohne große Probleme etwas einscannen und mit MS Paint Zahlen falschen (z.B. das Datum ändern und die Zeit von 3 Tagen Krank auf 7 Tage ändern) und allein deswegen verstehe ich deine Frage auch nicht. Nicht das ich glaube, dass du was gefälscht hast, aber dein Unverständnis dahingehend, dass ein Original mehr Wert ist als ein Scan oder eine Kopie, ist irgendwie komisch.
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>2. Ist der Abriss für den Arbeitgeber bestimmt und nicht für dich, die Papiertonne oder sonst was. Steht ja auch drauf. (Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber)
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>3. Stehst du als Arbeitnehmer in der Beweispflicht deine Krankheit zu beweisen und deswegen musst du auch das Original abgeben und keine Kopie. Tust du das nicht, kann dein Arbeitgeber (Er hat dann das Recht dazu) deine Krankheit anzweifeln und muss in dem Fall den Lohn nicht fort zahlen.


Das sind aber imho alles Gründe, die gegen die Abgabe des Originals sprechen. Soweit ich aber NGE richtig verstanden habe, geht es ja nur darum, dass er das Original etwas später abgeben möchte/kann. Und da kann ich die Frage verstehen. Wenn ich selbst mal krank bin, hab ich nicht gerade noch Lust die Krankmeldung zum AG zu schicken. Da reicht es doch, wenn ich die abgebe, wenn ich wieder gesund bin.


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