Thema:
Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung flat
Autor: :N.G.E:
Datum:28.09.18 02:07
Antwort auf:Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Xtant

>Ich kapier die Frage auch nicht so ganz.
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>Von der rein rechtlichen Seite (§5 EntgFG) mal abgesehen:
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>Ich mach ja nun Personalverwaltung bei der DP/DHL, und auf die direkte telefonische Rückmeldung ("bin krank") reagieren wir nur für den gleichen Tag, etwa bei der Personaleinsatzplanung.
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>Die tatsächliche Krankbuchung in der Personalsoftware (Krankheitsbescheinigung ist bei der DP eh ab dem ersten Tag erforderlich) erfolgt aber ausschließlich nüber die eintreffenden Bescheinigungen. Ohne fehlst du im Zweifel unentschuldigt.
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>Wie die rechtlichen Konsequenzen etwa in Bezug auf die Lohnfortzahlung nun genau aussehen, kann ich nicht sagen. Es ist aber definitiv ein (schweres) Fehlverhalten, Abmahn- und evtl. sogar Kündigungsgrund.


Das eine Bescheinigung eingehen muss ist mir klar. Mir geht es darum, dass es Arbeitgeber gibt die darauf bestehen das Original innerhalb der gesetzlichen Pflicht (3 Tage?) zu bekommen. Beispiel: eine Kopie (Foto/Scan) am ersten Tag via E-Mail und das Original eine Woche später wird nicht akzeptiert… und ich würde gerne verstehen warum dem Arbeitgeber in einem solchen Fall die Kopie nicht ausreichen könnte. Was spricht dagegen aus Sicht des Arbeitgebers?


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