Thema:
Re:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung flat
Autor: Xtant
Datum:28.09.18 01:06
Antwort auf:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von :N.G.E:

Ich kapier die Frage auch nicht so ganz.

Von der rein rechtlichen Seite (§5 EntgFG) mal abgesehen:

Ich mach ja nun Personalverwaltung bei der DP/DHL, und auf die direkte telefonische Rückmeldung ("bin krank") reagieren wir nur für den gleichen Tag, etwa bei der Personaleinsatzplanung.

Die tatsächliche Krankbuchung in der Personalsoftware (Krankheitsbescheinigung ist bei der DP eh ab dem ersten Tag erforderlich) erfolgt aber ausschließlich nüber die eintreffenden Bescheinigungen. Ohne fehlst du im Zweifel unentschuldigt.

Wie die rechtlichen Konsequenzen etwa in Bezug auf die Lohnfortzahlung nun genau aussehen, kann ich nicht sagen. Es ist aber definitiv ein (schweres) Fehlverhalten, Abmahn- und evtl. sogar Kündigungsgrund.


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