Thema:
Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung flat
Autor: Fieldy
Datum:26.09.18 07:06
Antwort auf:Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung von Matt

>>Wenn er sich nicht sofort darum kümmert, dann hast du ein Selbstbeseitigungsrecht und kannst einen Monteur beauftragen und natürlich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Deshalb Frist setzen (bei Wasserversorgung dürfte eine Woche angemessen sein), dein weiteres Handeln erklären, wenn sie nicht sofort den Schaden beseitigen, Mietkürzung ankündigen (da dürften 5 bis 10 % angemessen sein).
>>
>Es ist nicht mal ein Mangel, wenn gar kein Anschluss vorhanden ist.


Ein Anschluss für die Waschmaschine ist natürlich vorhanden, hat auch jahrelang funktioniert. Seit einiger Zeit macht das Ding aber halt Probleme.

>Selbst reparieren ist keine Option?

Ich wüsste nicht wie :D Ich dreh den Hahn auf und es kommt kein Wasser. Die Wasserversorgung ansonsten (Dusche, Waschbecken) funktioniert allerdings.

>Frist setzen und ggf. Handwerker beauftragen. Wobei die ja ohnehin alle keine Zeit mehr haben.

Als ich letzte Woche hier in der Gegend rumtelefoniert habe, hätte ich für diese Woche einen Termin bekommen können.


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