Thema:
Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung flat
Autor: Matt
Datum:25.09.18 20:13
Antwort auf:Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung von X1 Two

>Wenn er sich nicht sofort darum kümmert, dann hast du ein Selbstbeseitigungsrecht und kannst einen Monteur beauftragen und natürlich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Deshalb Frist setzen (bei Wasserversorgung dürfte eine Woche angemessen sein), dein weiteres Handeln erklären, wenn sie nicht sofort den Schaden beseitigen, Mietkürzung ankündigen (da dürften 5 bis 10 % angemessen sein).
>

Es ist nicht mal ein Mangel, wenn gar kein Anschluss vorhanden ist. Selbst reparieren ist keine Option?
Frist setzen und ggf. Handwerker beauftragen. Wobei die ja ohnehin alle keine Zeit mehr haben.


< antworten >