Thema:
Re:Internet via Kabel: immer noch "shared medium"-Proble flat
Autor: bragon
Datum:25.09.18 11:16
Antwort auf:Re:Internet via Kabel: immer noch "shared medium"-Proble von magus

>Sonderkündigungsrecht? Das greift doch wirklich nur in Ausnahmefällen und bestimmt nicht wegen schwankender Leistung.

Wenn die Leitung dauerhaft nicht die beworbene Leistung bringt, kann man laut Verbraucherzentrale durchaus kündigen. Höchstrichterliche Urteile gibt es zwar nicht, aber erstinstanzlich gibt es schon entsprechende Urteile:

(Aus [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-12763])

Höchstrichterliche Entscheidungen gibt es zu dem Thema noch nicht, aber einige Verbraucher haben sich vor Amtsgerichten schon erfolgreich aus ihren Verträgen herausgeklagt. Verlieren Sie allerdings vor Gericht, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Ist Ihr Internetanschluss wesentlich langsamer als beworben, sollten Sie den Anbieter schriftlich zum Nachbessern auffordern. Dies müssen Sie dokumentieren. Setzen Sie dem Anbieter eine Frist. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist in den meisten Fällen angemessen. Ändert sich nach wiederholter Aufforderung nichts, können Sie fristlos kündigen.


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