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Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
Datum: | 22.09.18 13:01 | ||
Antwort auf: | Re:Lautsprecher verkauft, pos. Bewertung erh. dann defekt von Guy | ||
>>würde ich wie du einschätzen, außer bei Transportschäden (was man hier ja ausschließen kann) dürftest du hier außen vor sein >> >>Diesen Privatverkauf Hinweis hattest du ja sicherlich im Auktionstext drin? > >Nein, gab da mal vor ein paar Jahren eine rechtliche Änderung, dass es nicht drin sein muss, wenn man privater Verkäufer ist, weil das sowieso irgendwo ersichtlich ist. > Das stimmt so nicht. Auch als privater Verkäufer muss man die Sachmängelhaftung ausschließen. Ein kurzer (!) Hinweis dazu reicht. >Der Typ stellt sich nun jedenfalls quer und auf Paypal ist der Betrag nun als Minus geblockt. Tja, PayPal. Schau mal dazu ins Hui/Pfui..... >Ablehnen kann man Rücknahmeanfragen auf eBay kurioserweise nicht. Nun, da PayPal im Spiel ist. >Was kann nun schlimmstenfalls passieren? Er bekommt die Kohle zurück und du bist die Ware los. >>Er meint ich solle mich an DHL wenden, weil das Paket versichert war. Korrekt. Dann ist er noch "nett". >Was soll ich denen denn sagen? Kommt darauf an, wie du verpackt hast. >>„Der Kunde hat das Paket angenommen und alles mit „Tip Top“ bewertet, doch einen Tag später macht er nun einen Defekt geltend“? > Kann sein, die Bewertung sagt erstmal nix aus. Entscheidend wäre der Ausschluss der Sachmängelhaftung gewesen und KEIN PayPal anzubieten... >Was passiert nun seitens eBay wenn ich die Rücknahme nicht akzeptiere und wann und wie komme ich an die Paypal-Kohle? Dann: Nie. |
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