Thema:
Re:Lautsprecher verkauft, pos. Bewertung erh. dann defekt flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:22.09.18 13:01
Antwort auf:Re:Lautsprecher verkauft, pos. Bewertung erh. dann defekt von Guy

>>würde ich wie du einschätzen, außer bei Transportschäden (was man hier ja ausschließen kann) dürftest du hier außen vor sein
>>
>>Diesen Privatverkauf Hinweis hattest du ja sicherlich im Auktionstext drin?
>
>Nein, gab da mal vor ein paar Jahren eine rechtliche Änderung, dass es nicht drin sein muss, wenn man privater Verkäufer ist, weil das sowieso irgendwo ersichtlich ist.
>


Das stimmt so nicht. Auch als privater Verkäufer muss man die Sachmängelhaftung ausschließen.

Ein kurzer (!) Hinweis dazu reicht.

>Der Typ stellt sich nun jedenfalls quer und auf Paypal ist der Betrag nun als Minus geblockt.

Tja, PayPal. Schau mal dazu ins Hui/Pfui.....

>Ablehnen kann man Rücknahmeanfragen auf eBay kurioserweise nicht.

Nun, da PayPal im Spiel ist.

>Was kann nun schlimmstenfalls passieren?

Er bekommt die Kohle zurück und du bist die Ware los.

>>Er meint ich solle mich an DHL wenden, weil das Paket versichert war.

Korrekt. Dann ist er noch "nett".

>Was soll ich denen denn sagen?

Kommt darauf an, wie du verpackt hast.

>>„Der Kunde hat das Paket angenommen und alles mit „Tip Top“ bewertet, doch einen Tag später macht er nun einen Defekt geltend“?
>


Kann sein, die Bewertung sagt erstmal nix aus. Entscheidend wäre der Ausschluss der Sachmängelhaftung gewesen und KEIN PayPal anzubieten...

>Was passiert nun seitens eBay wenn ich die Rücknahme nicht akzeptiere und wann und wie komme ich an die Paypal-Kohle?

Dann: Nie.


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