Thema:
Re:Aus der aktuellen Praxis mit einem zweiten Kind... flat
Autor: suicuique
Datum:19.09.18 19:00
Antwort auf:Re:Aus der aktuellen Praxis mit einem zweiten Kind... von DS_Nadine

>Es geht um die "6 Jährigen" Definition bei drei oder mehr Kindern, bei der es bei der Eindeutigkeit der verschiedenen Quellen hakt.

Ich würde nicht in diverse Quellen reinschauen sondern in die offizielle:
[https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf]
Seite 39:

"Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag zum Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Das Elterngeld steigt dann um 10 %, mindestens aber um 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 Euro bei ElterngeldPlus.
Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt
mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine
6 Jahre alt sind, oder
mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist
."

EDIT:
Oder wenn Du es in Gesetzestextform willst: [https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html]
Offizieller wird es nicht mehr :P


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