Thema:
Re:Eltergeldfrage "Geschwisterkinder"... flat
Autor: Deashcore
Datum:19.09.18 15:21
Antwort auf:Re:Eltergeldfrage "Geschwisterkinder"... von DS_Nadine

>>"Für weitere eigene Kinder, die neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, im Haushalt des Antragstellers leben, kann ein zustätzlicher Geschwisterbonus gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Geschwisterbonus liegen vor, wenn es im Haushalt:
>>
>>01 mindstestens ein weiteres Kind unter drei Jahren
>>02 oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren
>>03 oder mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren gibt."
>>
>>Quelle: [https://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html]
>>
>>Also entweder 1 weiteres Kind unter 3 ODER 2 weitere Kinder unter 6.
>
>Ja, nein.
>
>Das ist ja meine Frage. Bei deiner Quelle heisst es so ("weitere"), bei anderen Quellen nicht. (z.b. auf "deinelterngeld.de" oder "elternzeit.de")
>
>
>
>
>
>Wer "weiss" es, aus eigener Erfahrung oder hat einen Link zum Gesetzestext?


Auch in deinem verlinkten Bild ist es imo eindeutig beschrieben. Wüsste nicht wo da was unklar wär. Ruf doch sonst einfach kurz bei deiner Elterngeldstelle an.

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