Thema:
Re:Für Frontal 21 ist das doch optimal gelaufen flat
Autor: suicuique
Datum:23.08.18 13:33
Antwort auf:Re:Für Frontal 21 ist das doch optimal gelaufen von Sockenpapst

>>>>Kein LKA Beamter, ein Angestellter. Aber auch da gibt es ein besonderes Verhältnis zur Treue, wenn Angestellte auch nicht darauf vereidigt werden.
>>>
>>>Okay, kann gut sein. Woraus ergibt sich das?
>>
>>Aus der Tatsache, dass der Staat dein A.G. ist.
>>
>Genauer gesagt aus § 41 S.2 TVöD BT-V, bzw. die entsprechenden Landes-Tarifverträge, falls das hier jemand ernsthaft bezweifelt oder einfach mal schwarz auf weiß nachlesen möchte.


"Nach § 41 Satz 2 TVöD ist der Beschäftigte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen"

Umschreibt das den Kern der Sache?
Wenn ja, inwiefern würde man dagegen verstoßen wenn man an einer Anti-Merkel Demo teilnehmen würde?

gruß


< antworten >