Thema:
Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitspl flat
Autor: Matt
Datum:01.06.18 21:35
Antwort auf:Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitspl von Dr. Robotnik

>>Zig Urteile z.B EUGH C266/14. Wenn du Auto fährst, dann arbeitest du. Was anderes gilt bei Bus-/ Zugfahrten für den Fall, dass du nicht tätig sein musst.
>
>Wie ist das eigentlich, wenn ich:
>Einen 8Stunden Arbeitstag habe.
>Um 7Uhr zuhause starte.
>Nach 30min Fahrzeit , beim Kunden angelange.
>Diesen um 11 verlasse.
>Um 12Uhr im Büro bin.
>Dort bis 17Uhr arbeite und Feierabend mache.


7 bis 12 Uhr hast du gearbeitet. Es gilt Fahrtantritt, da du direkt zu einem Kunden bist. Das sind fünf Stunden. Danach warst du 5 Stunden im Büro. Die kommen, abzüglich der Pause, oben drauf.

Wenn das dein regelmäßiger Arbeitsplatz ist, endet deine Arbeitszeit um 17 Uhr.


>Ist dann:
>Die Fahrzeit (morgens ab 7Uhr) auch = Arbeitszeit

Ja

>Ist die erste Fahrt, da ich meine regelmäßige tägliche Arbeitszeit überschritten habe, keine Arbeitszeit?
Haha. Geiles Argument des Arbeitgebers. Nein, ob du deine 8 Stunden überschritten hast, ist egal.
Du hast gearbeitet. Das eine hat mit dem anderen aber nur insofern was zu tun, da es bei dir um die Frage nach Überstunden geht.

Ist dein Tag immer so strukturiert und es geht nicht anders, müssen, vereinfacht gesagt, Überstunden in Freizeit abgegolten werden. Wie gesagt, ist alles noch etwas komplizierter, da es hier um verschiedene Dinge geht. Sagen wir es so, wenn du einen 8 Stunden Tag hast, und du gehst um 7 Uhr zum Kunden, dann endet der Arbeitstag nach 8 Stunden plus mindestens 30 Minuten Pause.

>Bei uns gilt nämlich letzteres, wenn ich über meine tägliche Arbeitszeit kommt. Sprich: Ich kann mit fahren keine Überstunden aufbauen.
>
>Unterschreite ich die 8Stunden, dann ist Fahrzeit aber gleich Arbeitszeit.


OK, wie gesagt, Überstunden. Diese müssen dir gewährt werden, wenn du deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Dann giltst du als Normalverdiener.

>(Vor 2 Wochen übrigens schlappe 16Stunden. Allerdings bedingt durch Stau, sonst hätte ich irgendwo übernachtet)

>PS: Öffentlicher Dienst. Ich gehe also davon aus, dass das schon alles korrekt geregelt ist.
OK. Da könnte es anders sein. Dienstaufsicht ansprechen lautet mein Tipp.


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