Thema:
Re:Yui ist immer noch Bandmitglied flat
Autor: suicuique
Datum:12.05.18 14:57
Antwort auf:Re:Yui ist immer noch Bandmitglied von Pezking

>>>Man darf nicht vergessen, dass die Mädels immer noch nicht allesamt volljährig sind und (teilweise?) noch zur Schule gehen. Insofern sollte man da IMO besonders nachsichtig sein was das Auftrittspensum und die Privatsphäre angeht.
>>
>>Na ja, volljährig sind sie.
>
>Nope, ist man in Japan erst ab 20 Jahren.
>Su ist 20, Yui und Moa sind erst 18.


Wenn Sie nur in Japan auftreten würden (+ evtl andere Länder in denen Volljährigkeit erst mit 18+ erreicht wird) hättest Du recht ;)

Ich will dich jetzt auch nicht trollen. Sondern nur die Frage in den Raum stellen, nach welchem Recht man im Ausland als Erwachsener behandelt wird. Ich wäre SEHR erstaunt wenn hier das Geburtsland Prio hätte. Will sagen, in den meisten Ländern in denen sie auftreten sollten sie als erwachsen gelten IMO.

EDIT: Die Frage hat mich irgendwie nicht losgelassen, ob ein nach Heimatrecht volljährig 17-Jähriger bzw. ein nach Heimatrecht mit 20 immer noch nicht als volljährig geltender, bei seinem Deutschlandaufenthalt bereits schon bzw immer noch nicht geschäftsfähig ist.
Eine für einen Laien unmissverständliche Zusammenfassung habe ich leider nicht finden können. Aber das letzte Kapitel aus [https://www.bundestag.de/blob/424516/bd2fabeceabf2dec6744367e74da7823/wd-3-044-16-pdf-data.pdf]deutet für mich zumindest drauf hin dass in der Tat das Heimatrecht Vorrang hat. (ob in beiden Fällen oder nur im Fall des 17 Jährig "voll geschäftsfähigen" habe ich aus dem Text nicht ersehen können)

"Denn seiner nach Heimatrecht bestehenden Volljährigkeit kommt nach § 80 Abs. 3 S. 2 AufenthG Vorrang vor der in § 80 Abs. 1 AufenthG geregelten Handlungsfähigkeit nach deutschem Recht zu."

Interessant und seltsam zugleich. Man lernt nie aus. :)

gruß


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