Thema:
Re:Markenrechtsverletzungen und Zoll flat
Autor: JPS
Datum:27.04.18 18:29
Antwort auf:Re:Markenrechtsverletzungen und Zoll von suicuique

>[http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html]
>
>Wobei ich nicht weiss, ob diese Kriterien auch für den Versand gelten.
>Im Handgepäck wird es offenbar nicht mal vernichtet wenn es entdeckt wird, solange der Zoll davon ausgehen kann dass es für den privaten Gebrauch ist.
>
>EDIT: Ach steht ja direkt unten:
>[http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html;jsessionid=8311AC43F92EBE7AF0F4878CF37CB04F.live4402]


Das ist wohl der Grund, warum man im Fluggepäck kein Problem hat, da man hier den Verkäufer nicht zuordnen kann.

Beim Versand wird man aber wohl immer davon ausgehen können, dass der Versender geschäftliche Zwecke verfolgt, sofern man das Ganze nicht über eine dritte Person abwickelt oder der Versender wie eine Privatperson auftritt und man dann im Zweifel falsche Angaben macht.

"Beachten Sie bitte, auch beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt."


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