Thema:
Re:Betriebsübergang-> Arbeitszeit Änderung? flat
Autor: SunSmile
Datum:24.04.18 11:43
Antwort auf:Betriebsübergang-> Arbeitszeit Änderung? von GeSuS

>Die Firma (ich nenn sie mal B GmbH in X-Stadt ), bei der ich angestellt bin, ist in die Y GmbH in Münchhausen zum 01.04. aufgegangen. Y GmbH hat B GmbH übernommen. Es gab einen Betriebsübergang gem. BGB 613a,  es gab ein Infoschreiben in dem darüber informiert wurde und das alle Verträge übernommen werden. Unsere Firma ist bzw. war klein 11 Angestellte.
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>Jetzt soll die Arbeitszeit zum 01.05. zu unserem Nachteil geändert werden. U.a. keine Gleitzeit mehr...
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>Wir haben keine Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge. Zur Arbeitszeit steht in meinem Arbeitsvertrag: „Die wöchentliche Arneitszeit von Mo bis Fr beträgt 40 Stunden ... Arbeitsbeginn ist 8:00 Uhr ... Überstunden werden durch Freistellung abgegolten.“
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>Frage: kann die Arbeitszeit zu unserem Nachteil geändert werden oder greift ein Bestandsschutz für die Dauer von 12 Monaten?
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Die Arbeitszeit kann eigentlich gar nicht zu Euren Ungunsten ohne Änderungskündigung geändert werden, wenn sie wirklich nur auf dem Arbeitsvertrag beruht, der ja mit übergeht.
Bestandsschutz greift bei der Kollision von alter und neuer Kollektivregelung.


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