Thema:
Re:Fragen zu einem Minijob flat
Autor: HaPe (deaktiviert)
Datum:24.04.18 09:36
Antwort auf:Fragen zu einem Minijob von Marukka

>Nur ehrlich gesagt ist der Job nicht nur schlecht bezahlt, es liegen auch keinerlei Regelungen für Krankheits- und Urlaubstage vor. Aussage dazu war.

Kannst du das "schlecht bezahlt" konkretisieren? wird pro stunden bezahlt oder pauschal pro monat? Regelung für Krankheits- und Urlaubstage gibt es sehr wohl. Sollten die nicht im Arbeitsvertrag stehen, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Der AG hat sich um Ersatz im Krankheitsfall zu kümmern, das gehört zum "unternehmerischen Risiko".

>Also, der Job läuft auf einer Bedarfsebene. Wenn was ist, dann muss sie eben hin. Wenn ein Mieter seine Veranstaltung am Wochenende machen will, dann muss sie (in einem gewissen Maße) davor und danach für die Schlüsselübergabe da

Normalerweise sollten ja Vergleichsdaten von den Vorjahren vorhanden sein aus denen man den Bedarf schon gut ermitteln kann. Ansonsten sei anzumerken, dass "auf Abruf" zu vergüten ist. Der AG kann nicht verlangen, dass der Angestellte von Donnerstag bis Sonntag daheim sitzt und er den AN dann nur für einen zweistündigen Einsatz am Samstag bezahlen muss.

sein. Wenn z.B. die Sicherung bei so einer Veranstaltung durchbrennt, muss sie mindestens erreichbar sein um zu Beschreiben wie man an den Sicherungskasten kommt. Feste Bürozeiten in denen sie Buchungen annimmt und mit anderen Buchungen abstimmt, gibt es auch nicht, das "macht man so nebenbei". Insgesamt gibt es wohl so zwischen 1 bis 3 Buchungen pro Monat (im Sommer weniger).

Thema Sicherungskasten: Sofern ich mich richtig erinnere darf aus versicherungstechnischen Gründen nur Fachpersonal an elektrischen Anlagen tätig werden.

>Das Putzen umfasst häufig auch das Waschen der Handtücher und das Einkaufen von Putzmitteln und anderen Bedarfsartikeln, was quasi privat gemacht wurde (es kann aber Arbeitszeit dafür aufgeschrieben werden). Zeitmässig wäre das reine

Das heisst genau? für das privat gekaufte Putzmittel wird dann z.B. eine halbe Arbeitsstunde mehr aufgeschrieben? Ja, könnte man so handhaben aber ich persönlich würde es nicht machen. lieber belege sammeln und dann das direkt abrechnen. sonst kommt über kurz oder lang mal die doofe frage woher die ganzen stunden kommen würden...

>Daraus folgt bisher, dass, wenn man mal krank ist, man den Putztag eben verschieben muss, bis man wieder gesund ist. Bei Buchungen ist bisher der Ehemann der bisherigen Verwaltein eingesprungen, nur ist meine Freundin weder verheiratet noch hat sie einen Freund, der das übernehmen würde. (Ausserdem

Wie gesagt, das wäre auch dann nicht ihr Problem sondern der AG muss sich darum kümmern. wenn die vorgängerin das in der vergangenheit so gehandhabt hatte dann war das ihre angelegenheit.

>Insgesamt ergibt sich ein Bild, dass der Job nur mit viel gutem Willen vom Arbeitnehmer überhaupt angenommen werden kann, da die Unbeständigkeit der Buchungen es ebenso nur zulässt, dass man in den Urlaub fahren kann, wenn

urlaub steht jedem AN gesetzlich zu. die dauer des urlaubs ergibt sich aus den arbeitstagen und nicht aus den stunden.

darüber hinaus gibt es übrigens die "4 Tage Regel". das heisst, der AG muss einen arbeitseinsatz 4 tage im voraus ankündigen.

>ist der potentielle Chef dafür bekannt, "guten Willen" sehr gerne auszunutzen >und wird von sich aus sicher nichts an den Regelungen ändern. Einen Vetrag

gehören immer zwei dazu: einer der ausnutzt und einer der sich ausnutzen lässt.

>haben wir natürlich noch nicht gesehen, ich bezweifele fast, dass der in so >einer Form überhaupt vorliegt, da die jetzige Verwalterin den Job übernommen

arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden aber wegen einer eventuellen beweislast besser schriftlich machen.

>Wir sind für jeden Input dankbar. :)

ich hoffe halbwegs geholfen haben zu können.


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