Thema:
Re:Betriebsübergang-> Arbeitszeit Änderung? flat
Autor: magus
Datum:20.04.18 21:26
Antwort auf:Betriebsübergang-> Arbeitszeit Änderung? von GeSuS

>Die Firma (ich nenn sie mal B GmbH in X-Stadt ), bei der ich angestellt bin, ist in die Y GmbH in Münchhausen zum 01.04. aufgegangen. Y GmbH hat B GmbH übernommen. Es gab einen Betriebsübergang gem. BGB 613a,  es gab ein Infoschreiben in dem darüber informiert wurde und das alle Verträge übernommen werden. Unsere Firma ist bzw. war klein 11 Angestellte.
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>Jetzt soll die Arbeitszeit zum 01.05. zu unserem Nachteil geändert werden. U.a. keine Gleitzeit mehr...
>
>Wir haben keine Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge. Zur Arbeitszeit steht in meinem Arbeitsvertrag: „Die wöchentliche Arneitszeit von Mo bis Fr beträgt 40 Stunden ... Arbeitsbeginn ist 8:00 Uhr ... Überstunden werden durch Freistellung abgegolten.“
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>Frage: kann die Arbeitszeit zu unserem Nachteil geändert werden oder greift ein Bestandsschutz für die Dauer von 12 Monaten?
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>Danke für Eure Meinungen...


Ich hatte mal was ähnliches aber leider kann ich mich nicht mehr ganz genau erinnern wie das damals genau war. Ich glaube aber, dass du 1. Bestandsschutz hast und 2. nicht abgemahnt und gekündigt werden darfst (Weil du trotzdem um 8 anfängst statt um 9 z.B.), so lange du schriftlich der ganzen Sache widersprochen hast.

Bin mir leider nicht mehr so sicher, aber so einfach ändern dürfen die das AFAIK nicht.


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