Thema:
Re:MwSt bei Parkplatzmiete.. so ein Hals flat
Autor: Arakon
Datum:14.04.18 22:09
Antwort auf:Re:MwSt bei Parkplatzmiete.. so ein Hals von Telemesse

>>>Nein, eigentlich an privat.
>>
>>„Das Objekt ist zum größten Teil gewerblich genutzt.“
>>Evtl. liegt es daran?
>>
>>gesendet mit m!client für iOS
>
>Spielt keine Rolle.
>
>Preisangaben-Verordnung:
>Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MwSt.) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
>
>Endverbraucher ist dabei jeder, der eine Ware oder Dienstleistung für den privaten Verbrauch erwirbt.
>
>Die Preisangabenverordnung gilt nicht für den Großhandel gegenüber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.
>
>Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig. Eine Anzeige auf einem Immobilienportal ist ein Angebot das sich ohne jeden Zweifel an private Endverbraucher richtet. Insofern muss die Preisangabe zwingend die MwSt. enthalten.
>
>Wird Arakon letztendlich trotzdem nichts nutzen, da der Makler ja nur Vermittler aber nicht der Vertragspartner des Mietvertrages ist und er den Mietvertrag ja nicht hätte unterzeichnen müssen.


Hab ich übrigens auch nicht. Gut 40€/Monat mehr für einen weniger komfortabel erreichbaren Parkplatz seh ich nicht ein.


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