Thema:
Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion flat
Autor: raist
Datum:26.03.18 11:26
Antwort auf:Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion von thestraightedge

>>Hinweis: Es ist verboten, über das eBay-Nachrichtensystem Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website zu versenden. eBay behält sich vor, Nachrichten, welche E-Mail-Adressen oder URLs zu externen Webseiten enthalten zu blockieren.
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>Das können sie ja machen. Aber steht dort auch was zu Sperrungen, wenn man sich trotzdem austauscht? Und wie gesagt: mir gehts um den konkreten Fall "erfolgloses Angebot". Da würde mich wundern, wenn Ebay die Verkäufer weiter einfach gängeln kann. Ob sie es trotzdem machen ist natürlich ne andere Sache.


Falls es Dir um die „rechtliche“ Klärung geht, kann ich leider nichts beitragen.

Ich würde es aber, wenn mir mein aktueller Account bzw. dessen Bewertungen wichtig sind, nach einer bereits erfolgten Verwarnung nicht drauf ankommen lassen.

Wäre es ein Weg, einen Zweitaccount anzulegen und es damit zu versuchen?


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