Thema:
Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:22.03.18 17:50
Antwort auf:Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion von makaimura

>>>... einen Verkäufer ein Angebot zum Direktkauf via Paypal durch Austausch der Email-Adressen machen? Währenddessen geht nicht -  da bin ich schon einmal angezählt worden, weil ich ein Angebot eines Verkäufers angenommen habe. Da wurde dann die Auktion beendet, und durch die Kombination "Emailadresse ausgetausch" und "Auktion vorzeitig beendet" waren wir auf dem Radar und wurden angezählt.
>>>
>>>Gilt das auch, wenn der Verkäufer erfolglos versucht hat zu verkaufen, und nicht wieder eingestellt hat?
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>>>Eigentlich dürfte Ebay in diesem Falle doch keine Ansprüche mehr geltend machen, oder?
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>>Wenn du über Ebays Emailsystem Kaufgebote außerhalb von Ebay abgibst wirst du immer dafür verwarnt bzw. im Wiederholungsfall gesperrt. Das Angeben von Emailadressen bei Benutzung des Ebay-Mailsystems ist IIRC in den AGBs explizit verboten.
>
>ich meine, so explizit nur auf ebay.com. Auf ebay.de ist das aufgrund der Impressumspflicht von gewerblichen Anbietern gar nicht machbar.


Hinweis: Es ist verboten, über das eBay-Nachrichtensystem Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website zu versenden. eBay behält sich vor, Nachrichten, welche E-Mail-Adressen oder URLs zu externen Webseiten enthalten zu blockieren.


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