Thema:
Re:Weiter gehts... flat
Autor: Telemesse
Datum:15.03.18 16:45
Antwort auf:Re:Weiter gehts... von Xtant

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>>Offensichtlich ist es jedenfalls eine ganz miese Masche von dem Makler. (Expose erstellen via c&p, rausschicken und dann 30K+ einstreichen?!)
>>Rechtlich kommt er damit möglicherweise durch.
>>Zum Kotzen.
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>Sag ich doch... ;-(
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>Meine Freundin sucht auch gerade ein Haus, und die Erfahrungen mit diesem Berufsstand  tendieren im Schnitt (sorry, Telemesse) Richtung unterirdisch. Manche haben wohl ein ähnliches Selbstverständnis wie  eine Abmahn-Anwaltskanzlei.
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Das ist leider wahr und uns ebenfalls ein Dorn im Auge. Die Branche ist leider sehr anfällig für halbseidene Gestalten, die irgendwelche Gesetzeslücken oder Grauzonen nutzen. Die hier genannte Masche ist auch dem Gesetzgeber hinlänglich bekannt. Bis dem allerdings durch Gesetzgebungsverfahren ein Riegel vorgeschoben wird können noch ein paar Jährchen vergehen. Wir fordern schon lange Qualifikationsnachweise und Zugangsbeschränkungen für den Maklerberuf. Leider tut sich hier wenig bis gar nichts.
Im Endeffekt hilt nur sich den Makler vorher mal genauer anzuschauen. D.h. wie lang gibts den Laden schon und was hat der für eine Reputation.

Zu obigem Fall: Ich würde bei Zuschlagserteilung in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und das mal genau prüfen lassen. Sollte er tatsächlich alle Angaben und Bilder vom Eigentümer ohne dessen Zustimmung kopiert haben, könnte man ihn evtl. wegen Urheberrechtsverletzung dran kriegen. Dazu braucht man aber die Mithilfe des Verkäufers wozu diese aber meist keine Lust haben.

>afaik kann der Eigentümer dem Makler aber klipp und klar verbieten, dass er ohne dessen Erlaubnis nichts mit seinem Objekt machen darf. Sprech dochd enmal darauf an... ansonsten würde ich tatsächlich sofort auf dieses Objekt verzichten.

Die Gesetzeslage ist wie folgt: Die Tätigkeit des Maklers muss, um einen Provisionsanspruch zu begründen, ursächlich oder zumindest mitursächlich für den Kauf einer Immobilie sein. Der Umfang der Tätigkeit ist hierbei nicht relevant. Es reicht also dem Kunden ein Angebot zu offerieren und diesem dann, nach Bestätigung der AGBs und Widerrufsbedingungen (wodurch juristisch ein Maklervertrag zustande kommt) detaillierte Infos zum Objekt und die Kontaktdaten des Eigentümers zu übermitteln. Eine Vertragsbeziehung zwischen Makler und Verkäufer muss dafür nach aktueller Rechtslage nicht bestehen. Bei politischen Willen wäre eine Gestzesänderung, die diese unerwünschte Grauzone schließt ohne weiteres möglich und würde vielen Vollidioten die Abzockmöglichkeit entziehen.


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