Thema:
Re:Bezahlte Freistellung? flat
Autor: COSMO_SKIT (deaktiviert)
Datum:07.03.18 10:13
Antwort auf:Bezahlte Freistellung? von Sunspecter

>Es gibt ja in den meisten Verträgen diesen Punkt unter "Kündigung", der besagt, dass das Unternehmen den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Tätigkeit freistellen kann. Wenn die Kündigungsfrist also 3 Monate beträgt, wirste auch 3 Monate bezahlt, gleichzeitig freigestellt und kannst highlife machen.
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>Ich frage mich da immer: Warum? Wenn ich jetzt im Job morgen kündige, warum sollte mein Arbeitgeber mich drei Monate bezahlt freistellen? Warum ist das in Verträgen verankert?
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Es muss ja auch eine Regelung geben, damit der AG das überhaupt machen kann. Wie das dann geregelt wird kommt darauf an. Ich kann dir mal aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe vor Jahren eine Stelle angefangen, aber mit der Teamleiterin ein Problem gehabt. Die wollte das ich dann innerhalb der Probezeit nach 2 Wochen gehen soll. Der Chef der Firma, zu dem ich ein gutes Verhältnis hatte, hat dann beschlossen das ich bis zum Ende der Probezeit bleibe und mir einen anderen Job suchen kann. Das wären glaube ich 6 Wochen gewesen. In den Tagen bin ich natürlich ab und zu später gekommen, oder früher gegangen, weil ich Vorstellungstermine hatte. Das war der Teamleiterin dann zu blöd und ich wurde dann freigestellt. Auch ok so.

>Und ist das eher die Regel oder die Ausnahme? Könnte ich da also mit der Bitte um bezahlter Freistellung bei der Personalabteilung antanzen, nachdem ich gekündigt habe? Oder sagen die dann: lol, alter, nice try!
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Das kommt immer auf den AG an und auf deine Position. Wenn du gekündigt hast, bleibst du eigentlich bis zum letzten Tag +- Resturlaub. Wurdest du gekündigt wirst du meistens freigestellt, aber nicht immer.


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