Thema:
Re:Bezahlte Freistellung? flat
Autor: wolfteam
Datum:06.03.18 21:31
Antwort auf:Re:Bezahlte Freistellung? von Phil Gates

>>>>>Und ist das eher die Regel oder die Ausnahme? Könnte ich da also mit der Bitte um bezahlter Freistellung bei der Personalabteilung antanzen, nachdem ich gekündigt habe? Oder sagen die dann: lol, alter, nice try!
>>>>
>>>>Hängt vom Unternehmen bzw. von der Tätigkeit. Es gibt Unternehmen, welche dich weiterbeschäftigen bis zum letzten Tag und es gibt Unternehmen welche dich aus verschiedenen Gründen freistellen.
>>>>
>>>>Gründe können sein:
>>>>-Angst, dass du Kundendaten mitnimmst
>>>>-Sorge, dass du Geschäftsgeheimnisse erfährst
>>>>-Der neue Mitarbeiter ist bereits eingestellt und will arbeiten
>>>>-Gewohnheit, sprich sie stellen grundsäztlich jeden frei
>>>>
>>>>Ob du gekündigt hast oder ob du gekündigt wurdest, spielt dabei selten eine Rolle.
>>>>Einen Anspruch auf Freistellung hast du selbstverständlich nicht. Ausnahme - es wurde im Arbeitsvertrag vereinbart.
>>>
>>>Verstehe. Aber bringt's dann was, diesen Wunsch zu äußern - oder einfach Füße still und gucken, wie die sich entscheiden?
>>
>>Ich würde leise aber hörbar immer mal wieder: „Ihr werdet nich euer blaues Wunder erleben!“ oder „Wartet‘s nur ab!“ sagen... Vielleicht hilft das.
>>
>
>Das sorgt jedenfalls für feuchte Höschen beim Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Könnte auch bei Gericht dazu führen, dass die wegen solcher Äußerungen eine einstweilige Verfügung erlassen. Kostet Geld. Ist doof. Nicht machen.


War auch echt nicht ernst gemeint! Sollte nur witzig sein.

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